
E H R E N O R D N U N G
des Turn- und Rasensportverein Heiden von 1901 e.V.
Stand Januar 2005
(diese Ehrenordnung steht auch als Download zur Verfügung)
§ 1 Allgemeines
Der Turn- und Rasensportverein Heiden kann in Anerkennung besonderer Verdienste und Leistungen im
Vereinssport Mitglieder durch Ernennung oder Auszeichnung ehren.
§ 2 Ernennungen
1. Zum/zur Ehrenvorsitzenden des Vereins kann ernannt werden, wer das Amt des/der 1.Vorsitzenden
im Verein langjährig verdienstvoll geführt hat.
2. Zum Ehrenmitglied des Vereins kann ernannt werden, wer sich durch besondere Verdienste und
langjährige Vorstandsarbeit ausgezeichnet hat.
3. Die Ernennungen zu 1 und 2 werden vom geschäftsführenden Vorstand durch Mehrheitsbeschluss
getroffen und durch den/die 1.Vorsitzende/n oder seinen/ihre Vertreter/in in der Mitgliederversammlung
durch Überreichung einer entsprechenden Urkunde ausgesprochen.
§3 Auszeichnungen
Als Auszeichnungen können an Mitglieder verliehen werden:
1. Für 25-jährige ununterbrochene Mitgliedschaft im Verein wird die silberne Vereinsnadel verliehen.
2. Für 50-jährige ununterbrochene Mitgliedschaft im Verein wird die goldene Vereinsnadel verliehen.
3. In Anerkennung besonderer Verdienste kann einem Mitglied die Ehrenmedaille in Gold des Vereins
verliehen werden.
Die Auszeichnung wird vom geschäftsführenden Vorstand durch Mehrheitsbeschluss getroffen und durch
den/die 1.Vorsitzende/n oder seinen/ihre Vertreter/in in der Mitgliederversammlung durch Überreichung
einer entsprechenden Urkunde ausgesprochen.
4. Ehrungen und Auszeichnungen sind der heimischen Sportpresse zur Veröffentlichung zu zuleiten.
§4 Widerruf von Ernennungen und Auszeichnungen
Ist ein nach dieser Ehrenordnung ausgezeichnetes Mitglied auf Beschluss des geschäftsführenden
Vorstands aus dem Verein ausgeschlossen worden werden ihm die mit der Auszeichnung verbundenen
Ehrenzeichen aberkannt.
Die betroffene Person ist verpflichtet Urkunde und Ehrenzeichen an den Verein zurückzugeben.
Diese Ehrenordnung ist Bestandteil der durch die Mitgliederversammlung am 16. Januar 2004
beschlossenen Vereinssatzung.
Der Vorstand:
Manfred Ziegenbein
1. Vorsitzender
Eberhart Dietze
1.stellvertr.Vors.
Karsten Pehle
2.stellvertr.Vors.
Heike Markmann
Schatzmeisterin
Dennis Mann
Jugendobmann
--Vakant--
Geschäftsführerin