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E H R E N O R D N U N G   

 

des Turn- und Rasensportverein Heiden von 1901 e.V.
Stand Januar 2005

(diese Ehrenordnung steht auch als Download zur Verfügung)

§ 1  Allgemeines

Der Turn- und Rasensportverein Heiden kann in Anerkennung besonderer Verdienste und Leistungen im 
Vereinssport Mitglieder durch Ernennung oder Auszeichnung ehren.

 

§ 2  Ernennungen

1.      Zum/zur Ehrenvorsitzenden des Vereins kann ernannt werden, wer das Amt des/der 1.Vorsitzenden 
         im Verein langjährig verdienstvoll geführt hat.

2.      Zum Ehrenmitglied des Vereins kann ernannt werden, wer sich durch besondere Verdienste und
         langjährige Vorstandsarbeit ausgezeichnet hat.

3.      Die Ernennungen zu 1 und 2 werden vom geschäftsführenden Vorstand durch Mehrheitsbeschluss
         getroffen und durch den/die 1.Vorsitzende/n oder seinen/ihre Vertreter/in in der Mitgliederversammlung
         durch Überreichung einer entsprechenden Urkunde ausgesprochen.

 

§3   Auszeichnungen

Als Auszeichnungen können an Mitglieder verliehen werden:

1.      Für 25-jährige ununterbrochene Mitgliedschaft im Verein wird die silberne Vereinsnadel verliehen.

2.      Für 50-jährige ununterbrochene Mitgliedschaft im Verein wird die goldene Vereinsnadel verliehen.

3.      In Anerkennung besonderer Verdienste kann einem Mitglied die Ehrenmedaille in Gold des Vereins
         verliehen werden.

Die Auszeichnung wird vom geschäftsführenden Vorstand durch Mehrheitsbeschluss getroffen und durch 
den/die 1.Vorsitzende/n oder seinen/ihre Vertreter/in in der Mitgliederversammlung durch Überreichung 
einer entsprechenden Urkunde ausgesprochen.

4.      Ehrungen und Auszeichnungen sind der heimischen Sportpresse zur Veröffentlichung zu zuleiten.

 

§4  Widerruf von Ernennungen und Auszeichnungen

Ist ein nach dieser Ehrenordnung ausgezeichnetes  Mitglied auf Beschluss des geschäftsführenden 
Vorstands aus dem Verein ausgeschlossen worden werden ihm die mit der Auszeichnung verbundenen 
Ehrenzeichen aberkannt.

Die betroffene Person ist verpflichtet Urkunde und Ehrenzeichen an den Verein zurückzugeben.

 

Diese Ehrenordnung ist Bestandteil der durch die Mitgliederversammlung am 16. Januar 2004 
beschlossenen Vereinssatzung.

 

Der Vorstand: ​

Manfred Ziegenbein                                         
1. Vorsitzender

Eberhart Dietze

1.stellvertr.Vors.

Karsten Pehle

2.stellvertr.Vors.

Heike Markmann                        

Schatzmeisterin    

 

Dennis Mann                             

Jugendobmann

 --Vakant--
Geschäftsführerin

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